Ab dem 16. Februar 2023 gilt in allen Ländern der EU ein Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten und im Umkreis von 100m.

Es ist verboten Schrotmunition mit einem Bleigehalt ab 1% zu verschießen oder solche Munition während des Schießens in Feuchtgebieten oder auf dem Weg zum Schießen in Feuchtgebieten mitzuführen. Es ist keine weitere Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten erforderlich. Das Verbot gilt unmittelbar EU-weit.

Anbei erhalten Sie weiterführende Informationen zur REACH-Verordnung und deren Auswirkungen auf die jagdliche Praxis.

FuA_Bleischrotverbot_in_Feuchtgebieten

Infos REACH VO 2021